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Rechtsanwaltskanzlei Herrmann

Uhlandstraße 1
78554 Aldingen
Tel.: 07424 - 9821098
Fax: 07424 - 9821096
Email: info@rechtsanwaltskanzlei-herrmann.de
WWW: https://www.rechtsanwaltskanzlei-herrmann.de

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Willkommen bei der Rechtsanwaltskanzlei Herrmann in Aldingen bei Tuttlingen und Rottweil!

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das alg. Zivilrecht, insbesondere Bau, Miet-und Vertragsrecht. Seit 2003 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und betätige mich auf diesem Rechtsgebiet lehrend, beratend und in Prozessvertretungen sehr intensiv.

Meine Rechtsgebiete:

- Arbeitsrecht

In meiner Funktion als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen...

- Vertragsrecht

Das deutsche Recht geht grundsätzlich von einer Vertragsfreiheit aus. Es kann also jedes beliebige Schuldverhältnis vereinbart werden, soweit es mit der Rechtsordnung im Einklang steht und nicht z. B. sittenwidrig ist. Neben den alltäglichen Verträgen wie ...

- Mietrecht

Das Mietrecht ist vielfältig und führt zwischen Vermieter und Mieter oft zu heftigen Auseinandersetzungen. Schon beim Abschluss des Mietvertrages stellen sich häufig Fragen, welche Passagen des Vertrages rechtsgültig sind...

- Baurecht

In Werkvertrag und Baurecht bearbeite ich außergerichtlich und als Prozessvertreter hauptsächlich rechtlich schwierige Fragen des Werkvertragsrecht nach BGB, VOB/B und auch VoB/A meine Mandanten sind zahlreiche Handwerker, sowie mittlere und große Bauunternehmen aber auch Bauherren

- Erbrecht

Vererben und Erben ist nicht immer leicht, da ist es gut zu wissen, dass man im Fall der Fälle alle Eventualitäten bedacht hat und eine klare Regelung für seine Lieben getroffen hat.

Wir beraten Sie gerne in allen Fragen zum deutschen sowie zum internationalen Erbrecht.

Im Besonderen beschäftige ich mich mit dem griechischen Erbrecht. Sind Sie griechischer Staatsangehöriger oder haben Sie Grundbesitz in Griechenland, dann sollten Sie sich schon im Vorfeld rechtzeitig informieren was auf Sie oder Ihre Erben zukommt und welche Normen Anwendung finden. So ist zum Einen zu prüfen ob ein Auslandsbezug vorliegt, sodann muss geprüft werden, welches Recht anwendbar ist, das Recht des Staates des dauernden Wohnsitzes, oder das Recht der Staatsangehörigkeit.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!