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Rechtsanwältin Dr. Katharina Ernst

Tobelhofstr. 22
CH-8044 Zürich
Tel.: 0041 - 44 - 2000659
Fax: 0041 - 44 - 2685992
Email: katharina@ernstlegal.ch
WWW: https://www.kanzlei-ernst.ch

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Familien- und Erbrecht der Schweiz und Deutschlands

Seit 2007 berate und begleite ich meine KlientInnen von Zürich aus im Familien- und Erbrecht der Schweiz und Deutschlands. Meine KlientInnen leben in der Schweiz, in Deutschland und als Deutsche oder Schweizer Bürger verstreut über die ganze Welt. Sind auch andere Rechtsordnungen zu berücksichtigen, kooperiere ich mit
KollegInnen Ihres Landes.

Grundsätzlich unterstehen Sie dem Familien- und Erbrecht des Landes, in dem Sie wohnen, Ihren Lebensmittelpunkt haben. Jeder Umzug in ein anderes Land verändert womöglich die Ihnen vertraute rechtliche Ordnung. Das fällt auf den ersten Blick nicht auf. Die Auswirkungen betreffen Sie spürbar bei den Folgen einer etwaigen Trennung und Scheidung, beim Güterrecht, den Unterhaltspflichten, und wie Sie vererben.

Die Schweizer und die Deutsche Rechtsordnungen erlauben Ihnen, aktiv zu werden und sich wahlweise -partiell- Ihrer heimischen Rechtsordnung zu unterstellen. Ich helfe Ihnen, die besten Optionen zu nutzen.

Mediatorin

Als Mediatorin helfe ich Ihnen, zu zweit oder als Gruppe trotz aller Dissonanzen den/die andere/n in seinen/ihren Bedürfnissen und Wertungen soweit zu verstehen, dass Sie zusammen für sich gemeinschaftliche Lösungen erarbeiten können, die ich Ihnen dann juristisch umsetze und abfasse.

Kollegiale Unterstützung

Ich unterstütze KollegInnen sowie Behörden (z.B. KESB, Jugendamt, Sozialamt) und erstelle gutachterliche Stellungnahmen, auch als Zweitmeinung ("second opinions").

Konfliktberatung und -beilegung

Sie und Ihre Gegenpartei beauftragen mich, für Ihren Konflikt einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, den Sie verbindlich für sich umsetzen können.

Vertretung vor Gericht

Ist eine einverständliche Konfliktbeilegung unmöglich, schütze ich Ihre Interessen vor Gericht. Ich vertrete Sie gerichtlich in der Schweiz und in Deutschland.

Forum Shopping

Können Sie in die eine oder andere Rechtsordnung optieren, zum Beispiel weil Sie als Deutscher in der Schweiz wohnen, zeige ich Ihnen auf, was Sie für sich mit den Deutschen Gesetzen im Familien- und Erbrecht erreichen können und was mit den Gesetzen der Schweiz. Sie können sich dann für diejenige Option entscheiden, die Ihren Interessen besser entgegenkommt.

Willensvollstrecker / Testamentsvollstrecker

Als Vollstreckerin setze ich den testamentarischen Willen des/r ErblasserIn als unabhängige Instanz unter Mitwirkung der Erben um.