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Kinderhospiz Regenbogenland Düsseldorf gGmbH

Torfbruchstraße 25
40625 Düsseldorf-Gerresheim
Tel.: 0211 - 1678700
Fax: 0211 - 1678702
Email: info@kinderhospiz.net
WWW: http://www.kinderhospiz-regenbogenland.de

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Regenbogenland ist ein Haus für unheilbar erkrankte Kinder und deren Familien. Um diesen Kindern Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen, hat sich eine engagierte Gruppe zusammengeschlossen und einen Förderverein gegründet. Die Konzeption des Hauses sieht vor, dass die betroffenen Kinder mit ihren Eltern und Geschwistern ein paar Tage oder Wochen Erholung vom Alltag finden.

Der Förderverein Kinderhospiz Düsseldorf e. V. wurde am 01. Juni 1998 gegründet und am 02. Februar 1999 unter der VR Nr. 8586 in das Vereinsregister des Amtsgerichts zu Düsseldorf eingetragen. Der Förderverein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.

Der Förderverein Kinderhospiz Düsseldorf e. V. ist der Träger des Kinderhospiz Regenbogenland und für das langfristige wirtschaftliche Bestehen des Hauses verantwortlich.

Ein Kinderhospiz ist ein Haus für Kinder, die wegen einer unheilbaren Erkrankung und/oder einer schweren Behinderung nur eine eingeschränkte Lebenserwartung haben. Obwohl in unserer heutigen Gesellschaft der Begriff ,,HOSPIZ" die Gedanken an Tod und Sterben weckt, ist die vorrangige Zielsetzung eines Kinderhospizes eine andere, wenn auch der Gedanke an den vorzeitigen Tod der Kinder bleibt. Gerade deswegen soll ein Kinderhospiz ein Ort werden, wo das Leben und die Lebensfreude im Mittelpunkt stehen. Es soll eine Einrichtung werden, die den betroffenen Familien dabei helfen will, die ihnen noch verbleibende Zeit gemeinsam mit ihrem Kind möglichst erfüllt und positiv zu gestalten.

Zum einen soll ein Kinderhospiz für die betroffenen Kinder zu einem zweiten Zuhause werden, in das sie immer wieder gerne zu Kurzaufenthalten in eine angenehme familiäre Atmosphäre zurückkommen möchten. Sie werden dort von besonders geschultem Personal bestmöglich versorgt und betreut. Zum anderen dient ein Kinderhospiz der Entlastung der ganzen Familie und der Ergänzung der häuslichen Pflege. Denn die häusliche Betreuung und Pflege von unheilbar kranken und/oder schwerstbehinderten Kindern ist eine Aufgabe, die oftmals über Jahre hinweg - und dies tagein, tagaus - zu ganz besonderen Belastungen, nicht nur der Eltern, sondern auch der Geschwisterkinder führt. Mit der Möglichkeit einer zeitlich befristeten Aufnahme der betroffenen Kinder, deren Eltern und Geschwister möchte das Hospiz die Betreuung und Pflege zu Hause in der Familie ergänzen und so vermeiden helfen, dass die betroffenen Kinder von ihren Familien für evtl. längere Zeit getrennt werden müssen.

Wenn es gewünscht werden sollte, steht den Betroffenen das Team des Kinderhospizes zur Verfügung, sie in ihrer Trauer zu begleiten und zu unterstützen. Auch sehen wir es als unsere Aufgabe an, Familien mit einem ähnlichen Schicksal zusammenzubringen und sie zum gegenseitigen Austausch anzuregen.

Sind Sie bereit? Was Sie erwartet - und was es kostet

∙Kurzzeitpflege

Familien mit einem lebenslimitiert erkrankten Kind haben die Möglichkeit, bis zu 28 Tage bzw. maximal bis zu einem Kostenfaktor von 1.432 € im Kalenderjahr zur Kurzzeitpflege ins Regen-bogenland zu kommen. Sie können hierbei entweder als gesamte Familie (Eltern und Geschwister) kommen oder ihr Kind in unsere Pflege geben. Der Aufenthalt muss nicht am Stück sein, sondern kann auf mehrere Besuche verteilt werden.

∙Finalpflege

Familien von lebenslimitiert erkrankte Kinder, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, können im Kinderhospiz Unterstützung und professionelle Pflege gleichermaßen erfahren. Eltern und Geschwister werden auf ihrem schweren Weg begleitet und die betroffenen Kinder palliativ-pflegerisch versorgt. In der Regel genehmigen die Kassen zunächst einen Aufenthalt von acht Wochen, an dessen Anschluss gegebenenfalls eine Überprüfung des Medizinischen Dienstes zwecks Verlängerung erfolgt. Eine kostenseitige Begrenzung besteht hier nicht direkt.

∙Verhinderungspflege

Fällt aus unterschiedlichen Gründen (z. B. eigene Krankheit, Erholungsurlaub, etc.) die haupt-pflegende Person in der häuslichen Pflege aus, so kann das Kinderhospiz Regenbogenland die Pflege des lebenslimitiert erkrankten Kindes übernehmen. Auch hierzu stehen kalenderjährlich maximal 28 Tage bzw. 1.432 € von der Pflegekasse zur Verfügung.

Ihr weg zu uns: Ihnen ist manches nicht klar genug? Dann sprechen Sie mit uns!