
Ossiacher Straße 12
AT-9300 St. Veit an der Glan
Tel.: 0043 - 4212 6667
Email: office@mh-ra.at
WWW: https://mh-ra.at

Willkommen in der Kanzlei mh Rechtsanwalt Mag. Michael Huber in St. Veit an der Glan!
ie Kanzlei mh Rechtsanwalt Mag. Michael Huber in St. Veit an der Glan steht für engagierte, zuverlässige und persönliche Rechtsberatung. Ihre Geschichte reicht bis ins Jahr 1974 zurück, als Dr. Harald Mlinar seine selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan aufnahm. Im Jahr 2016 übernahm Mag. Michael Huber die Kanzlei und führt die langjährige Tradition mit einem modernen und zielorientierten Beratungsansatz weiter. Als selbständiger Rechtsanwalt und Treuhänder steht er seinen Mandanten in unterschiedlichen rechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Ein wichtiger Schwerpunkt liegt im Ehe- und Familienrecht. Die Kanzlei übernimmt unter anderem die Vertretung bei Scheidungen, Unterhaltsfragen und Aufteilungsverfahren sowie bei Verfahren zum Kindesunterhalt und Kontaktrecht. Auch einvernehmliche Scheidungen werden begleitet. Darüber hinaus verfügt Mag. Michael Huber über umfassende Erfahrung im Erbrecht und berät bei Fragen zur gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge. Die Vertretung in Verlassenschafts- und streitigen Erbrechtsverfahren gehört ebenso dazu wie die Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie die Erstellung von Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.
Im Bereich des Baurechts unterstützt die Kanzlei bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit Bauprojekten. Auch allgemeine Fragen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechts werden bearbeitet, insbesondere bei Kauf- und Werkverträgen. Dies betrifft beispielsweise Rechtsfragen rund um Immobilien, Gebrauchtfahrzeuge und andere bewegliche oder unbewegliche Güter. Weitere Schwerpunkte sind das Unternehmens- und Bankenrecht sowie die umfassende Beratung und Vertretung kleiner und mittelständischer Unternehmen und regionaler Banken. Auch im Versicherungsvertragsrecht vertritt die Kanzlei sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bei unterschiedlichen Versicherungsansprüchen.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist das Arbeitsrecht. Mag. Michael Huber vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei rechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Kündigungen oder Entlassungen. Ergänzend bringt Mag. Sabine Huber als Juristin ihre Fachkenntnisse insbesondere im Immobilienvertragsrecht ein. Dazu zählen die Erstellung und grundbücherliche Abwicklung von Kauf-, Schenkungs- und Übergabeverträgen ebenso wie Bauträgervertragsrecht, die Begleitung von Bauprojekten, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Beglaubigung sämtlicher Verträge ist zudem einmal wöchentlich direkt in den Kanzleiräumlichkeiten durch einen Notarsubstituten möglich.
Auch bei Verkehrsunfällen und Unfällen während der Sportausübung steht das Kanzleiteam beratend und vertretend zur Seite. Dabei können insbesondere Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche Gegenstand der rechtlichen Unterstützung sein. Mit ihrer langjährigen Kanzleigeschichte, dem vielseitigen Fachwissen und der persönlichen Betreuung bietet die mh Rechtsanwalt Mag. Michael Huber in St. Veit an der Glan kompetente Unterstützung bei zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine sorgfältige Beratung, eine klare Zielorientierung und die individuelle Interessenvertretung der Mandanten.
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