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Kanzlei Ruhland-Führer

Hauptstraße 23
01987 Schwarzheide
Tel.: 035752 - 281861
Fax: 035752 - 281862
Email: info@kanzlei-ruhland-fuehrer.de
WWW: https://www.kanzlei-ruhland-fuehrer.de

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Willkommen bei der Kanzlei Ruhland-Führer in Schwarzheide!

Im Vordergrund steht der Mandant, nicht das Mandat. Kein Fall gleicht dem anderen. Daher ist der Mandant mit seinem rechtlichen Problem nicht nur ein anonymer Fall. Meine Mandanten erhalten eine Beratung und Vertretung, welche passgenau auf sie und ihre Probleme zugeschnitten sind. Daher erarbeite ich mit Ihnen gemeinsam in enger persönlicher Zusammenarbeit die Lösung für Ihren Fall.

Meine Beratung ist:

- individuell
- persönlich
- fair
- kostenbewusst

Meine Rechtsgebiete:

> Familienrecht

Die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, werden von diesem Rechtsgebiet, einem Teilgebiet des Zivilrechts, geregelt. Außerhalb dieser Rechtsgebiete werden vom Bereich des Familienrechts aber auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuung umfasst.

> Erbrecht

Dieses Recht ist mit Artikel 14 Grundgesetz sogar grundrechtlich gewährleistet. Es ist das subjektive Recht, Verfügungen von Todes wegen zu treffen. Hierbei ist rechtliche Beratung nicht erst im Zeitpunkt des Erbfalls erforderlich. Sinnvoll ist die Einholung von fachkundigen Ratschlägen bereits bei der Erstellung von Verfügungen von Todes wegen, wie z.B. Verfassen eines Testaments oder Abschließen eines Erbvertrages.

> Verkehrsrecht/ Ordnungswidrigkeitenrecht

Schwerpunkt dieses Rechtsgebiets ist insbesondere das Straßenverkehrsrecht und das Verkehrsunfallrecht. Erfasst werden aber auch angrenzende Rubriken, wie z.B.:

die Beratung und Vertretung bei

- Alkohol am Steuer
- MPU-Test
- Geschwindigkeitsübertretung
- Führerscheinentzug
- Fahrverbot
- Fahrerflucht
- Gewährleistung (Werkstatt und Reparatur)

> Allgemeines Zivilrecht

Durch die Normen des allgemeinen Zivilrechts werden die Verhältnisse von rechtlich gleichgestellten natürlichen und juristischen Personen geregelt. Die Privatautonomie, die Freiheit, ob, bzw. welche Verträge von diesen Personen geschlossen werden, sind durch diese Regelungen Grenzen unterworfen.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!