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Rechtsanwalt Egbert Frey

Altstadt 260
84028 Landshut
Tel.: 0871 - 9750305 - 0
Fax: 0871 - 9750305 - 50
Email: info@frey-landshut.de
WWW: https://frey-landshut.de

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Rechtsanwalt Egbert Frey in Landshut

Seit nunmehr über 35 Jahren bin ich für meine Mandanten als Rechtsanwalt in Landshut tätig. Neben meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Familienrecht, betreue ich Sie gerne auch in den Bereichen Verkehrsrecht, Strafrecht und auf weiteren Rechtsgebieten.

Jedes Ihrer Anliegen ist bei mir in erfahrenen und den besten Händen. Lassen Sie uns gerne persönlich über Ihre Angelegenheit sprechen. Während meiner umfassenden rechtlichen Beratung und Vertretung zeige ich Ihnen Lösungen auf, um Ihr Anliegen beizulegen – außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Ich freue mich über Ihr Vertrauen!

Seit 1983 den Mandanten in meiner Heimat verpflichtet

Bereits seit dem Jahr 1983 bin ich in Landshut als Rechtsanwalt zugelassen. Zudem bin ich hier auch geboren und aufgewachsen, das bedeutet, Sie profitieren auch von meiner umfassenden regionalen Kenntnis von Land und Leuten. Ich bin ein „Hiesiger“, was in vielen Fällen von Vorteil ist.

Umfassende Expertise auf verschiedenen Rechtsgebieten

Von 1984 bis 2018 habe ich als Sozius in der von mir mitgegründeten Rechtsanwaltskanzlei Märkl & Frey praktiziert. Schon von Beginn meiner juristischen Laufbahn an, liegt mir das Familienrecht und die Belange der Mandanten, die diesbezüglich zu mir kommen, besonders am Herzen.

Familienrechtliche Fragen wie die Gestaltung eines Ehevertrags, Aspekte des Unterhaltsrechts, Trennung und Scheidung – ich bin als Rechtsbeistand bei diesen emotionalen Themen gerne an Ihrer Seite. Im Jahr 1997 erhielt ich als erster Rechtsanwalt in Landshut die Zulassung zum Fachanwalt für Familienrecht. Neben dem Familienrecht und meinen weiteren rechtlichen Schwerpunkten wie Verkehrsstrafrecht, Verkehrszivilrecht und Bußgeldrecht kümmere ich mich auch um Anliegen des Forderungsmanagements und Inkasso sowie um Sportrecht.

Hier erreichen Sie mich in meiner Landshuter Kanzlei

Wie darf ich für Sie tätig werden? Gerne stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.