Tulpenhofstr. 1
63067 Offenbach am Main
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Im Frühsommer 1994 haben wir, Peter Koch und Dr. Alexander Herbert, uns zu einer Sozietät zusammengeschlossen. Aus unterschiedlichen juristischen Richtungen kommend, streben wir eine gesunde Mischung aus praxisbezogenem Arbeiten und theoretischer Fundierung an.
Während Peter Koch seine mehrjährigen Erfahrungen aus der Tätigkeit bei einer Rechtsschutzversicherung einbringen konnte, steht Alexander Herbert aufgrund seiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt und seiner Arbeit in einer Frankfurter Großkanzlei für die wissenschaftlich vertiefte juristische Arbeitsweise.
Ausgangspunkt der gemeinsamen Kanzleigründung war die persönliche Freundschaft und die Überzeugung, einem breiten Publikum die Schwellenangst vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen zu nehmen.
Dementsprechend wählten wir den Standort der Kanzlei bewußt nicht im Geschäftszentrum der Stadt Offenbach, der wir beide entstammen, sondern in einem alten Wohngebiet.
Die Geschichte unserer Kanzlei wie auch die Reaktion unserer Mandanten bestätigen dieses Konzept.
Gute Arbeit kann – so sind wir überzeugt – auf Dauer nur geleistet werden, wenn alle mit Spaß bei der Sache sind.
Voraussetzung hierfür ist ein gutes Betriebsklima und das Bewußtsein, als Team an einem Strang zu ziehen. Das schließt nicht aus, durch eine Verstärkung der Spezialisierung des einzelnen Anwalts die fachliche Qualifikation weiter zu steigern.
Auch in Zukunft soll nicht die Akte und der abstrakte Fall, sondern der Kunde mit seinen realen menschlichen Problemen im Mittelpunkt unserer Tätigkeit stehen.
Wir engagieren uns in der Ausbildung.
Seit mehr als zehn Jahren bieten wir einen Ausbildungsplatz zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte(n) an; von Anfang an haben wir junge Juristen im Rahmen des Studienpraktikums, vor allem aber des Referendariats an den Beruf herangeführt.
RA Herbert ist darüber hinaus auch als Dozent in der Referendarausbildung für das Fachgebiet Verwaltungsrecht im Einsatz.
Im Jahr 2003 wurde Frau Rechtsanwältin Monika Mieth Sozia unserer Kanzlei, im Jahre 2016 verstärkten wir unser Team mit dem Zugang von Herrn Rechtsanwalt Andreas Schatz. Seit Februar 2020 ist Frau Rechtsanwältin Michaela Meinhardt als freie Mitarbeiterin für unsere Kanzlei tätig.
Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie und Ihre Interessen in folgenden Rechtsgebieten
-Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht)
-Beamtenrecht
-Familien- und Erbrecht
-Forderungsmanagement und Inkasso
-Mietrecht
-Öffentl. Baurecht und Bauplanungsrecht
-Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldsachen
-Recht des Wohnungseigentums
-Schadenregulierung
-Strafverteidigung
-Verkehrsrecht
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.
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