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Seit dem Bestehen meiner Kanzlei im Jahr 1991 habe ich mich ausschließlich auf das Rechtsgebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung nebst den dazu gehörenden Nebengebieten spezialisiert.
Im Jahr 1999 wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Diese Bezeichnung darf nur geführt werden, wenn nach einem vorausgegangenen, an sehr hohe Voraussetzungen geknüpften Prüfungsverfahren der Nachweis erbracht wurde, dass besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Strafrecht und Strafprozessrecht vorhanden sind. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss gegenüber der Rechtsanwaltskammer jedes Jahr aufs Neue nachgewiesen werden, dass dieses hohe fachliche Know-how durch laufende fachspezifische Fortbildungen nicht nur aufrecht erhalten, sondern auch vertieft worden ist.
Kommt ein Rechtsanwalt/ Rechtsanwältin dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihm/ihr die Fachanwaltsbezeichnung binnen kürzester Zeit wieder aberkannt. Ebenfalls seit dem Jahr 1999 bin ich ordentliches Mitglied im Prüfungsausschuss „Fachanwalt für Strafrecht 2“ der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Dessen Aufgabe besteht darin zu überprüfen, ob bei den Kolleginnen und Kollegen, welche sich für die Verleihung des Fachanwaltstitels beworben haben deren fachliche Qualifikationen im Sinne der Fachanwaltsordnung gegeben sind, um den Fachanwaltstitel verleihen zu können.
Darüber hinaus war ich von 1999 bis 2009 ordentliches richterliches Mitglied des Anwaltsgerichts für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Durch meine langjährige, durch sehr hohe fachliche Kompetenz geprägte Berufserfahrung verfüge ich neben der rein juristischen Fachkompetenz auch über das richtige, zum Wohle des Mandanten gereichende Gespür im sicheren und sachgerechten Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten).
Zu diesen Gebieten zählen insbesondere:
-Wirtschaftsstrafrecht und Korruptionsstrafrecht
-Insolvenzstrafrecht
-Steuerstrafrecht und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
-Steuerstrafverfahren im Zusammenhang von nicht erklärten Kapitalerträgen
-Strafbefreiende Selbstanzeige in Steuerstrafsachen
-Arztstrafrecht
-Umweltstrafrecht
-Betäubungsmittelstrafrecht
-Arzneimittelstrafrecht
-Sexualstrafrecht
-Kapitalstrafrecht / Kapitalstrafverfahren
-Sonstiges Kriminalstrafrecht
-Jugendstrafrecht
-Verkehrsstrafrecht
-Bußgeldsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten
-Revision in Strafsachen
Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.
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