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Rechtsanwältin Nina Schubert-Hartlich

Falterweg 23
91227 Leinburg-Diepersdorf
Tel.: 09120 - 6120
Fax: 09120 - 182041
Email: schuberthartlich@t-online.de
WWW: https://www.schubert-hartlich.de

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Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht praktiziere ich, Nina Schubert-Hartlich, seit 1996 in meiner eigenen Kanzlei in Leinburg-Diepersdorf.

Welche Fallstricke im Mietrecht versteckt sein können, stellen viele Vermieter und Mieter erst fest, wenn es schon fast zu spät ist.
Ärger können Sie vermeiden, wenn Sie sich schon vor der Unterzeichnung eines Mietvertrages von mir beraten lassen, wie Sie auch bei anderen Fragen rund um das Mietrecht bei mir an der richtiger Adresse sind.

Ebenso kann Sie eine Beratung zu den rechtlichen Gegebenheiten einer Wohnungseingentümergemeinschaft bereits vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung vor Überraschungen schützen.

Als Schlichterin gemäß dem Bayerischen Schlichtungsgesetz bin ich überwiegend in Nachbarschaftsstreitigkeiten tätig. Zur Entlastung der Amtsgerichte sieht dasBayerische Schlichtungsgesetz den Versuch einer Einigung zwischen den streitenden Parteien vor, bevor es zum Prozess kommt.

Außerdem bin ich ausgebildete Mediatorin und kann Ihnen als objektive Gesprächsführerin auch in scheinbar unlösbaren Konflikten bei der Lösung behilflich sein.

Ich bin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wenn Sie Fragen bei der Erstellung oder zu Ihrem bestehenden Mietvertrag haben, sind Sie bei mir in den besten Händen.

Schon vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag sollten Sie sich von mir beraten lassen. Manche Kleinigkeiten, die im Vertrag vergessen werden, können später zu großen Problemen führen.

Auch bei Fragen rund um ein Gewerbemietverhältnis ist es ratsam, sich an mich, Ihre Fachanwältin zu wenden, denn im Gewerbemietrecht gelten teilweise andere Bestimmungen, deren Missachtung langjährige Vereinbarungen ungültig machen.

Die Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern ist eine meiner weiteren Tätigkeiten. Die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und die des Hausverwalters sind zwar gesetzlich klar geregelt, doch kommt es immer wieder zu Streitigkeiten oder Unklarheiten, wer wann für was zuständig ist, ebenso ob die jährliche Hausabrechnung korrekt ist und Sie auch nur mit den auf Sie zu treffenden Kosten belastet werden.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, damit ich Ihnen in allen Fragen rund um die Immobilie weiterhelfen kann.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.