Rootvole


PuK Pflege unterm Kreuz GmbH

Waldweg 7
AT-9431 St. Stefan im Lavanttal
Mobil: 0043 - 664 - 1556439
Email: pflege-kreuz@web.de
WWW: https://www.pflege-kreuz.at

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Pflege mit christlichen Werten – ein Konzept, das wir in unserer Arbeit leben!

Glaube

Wenn das Leben zur Last wird und uns der Sinn verloren geht, ist es der Glaube, der uns trägt. Sowohl für betroffene Menschen als auch ihre Angehörigen kann der Gedanke an den Vater, der uns liebt und hält, der immer in und für uns ist, wie ein Fels in der Brandung sein. So auch unser Motto: „Von allen Seiten umgibst du mich, und hältst deine Hände über mir.“

Liebe

Mit einem Lächeln auf den Lippen und Spaß an der Arbeit lassen sich viele Situationen leichter ertragen. Dass es Menschen gibt, die uns nicht nur lieben, wie wir sind, sondern, die uns lieben, gerade weil wir so sind, erwärmt unsere Herzen.

Hoffnung

Solange die Hoffnung lebt, lebt der Mensch. Wir möchten diese Hoffnung gemeinsam mit Ihnen erhalten. So legen wir in unserer Arbeit besonderen Wert auf die Mobilisation und Selbsterhaltung Ihrer Ressourcen. Zusammen möchten wir mit Ihnen in die Zukunft blicken und den Weg gemeinsam beschreiten – ein Konzept, das Klienten, Angehörigen, aber auch Mitarbeitern einen völlig neuen Betreuungsstandard eröffnen soll!

Leistungen:

Als Angehöriger werden Sie stark entlastet. Neben der Betreuung wird auch der Haushalt geführt, für eine ausgewogene und gesunde Ernährung ist gesorgt und es ist ausreichend Zeit für die Mobilisation eingeplant. Folgende Leistungen werden durch die Betreuungspersonen erbracht:

>>Haushaltsnahe Dienstleistungen

-Zubereitung von Mahlzeiten
-Vornahme von Besorgungen
-Reinigungstätigkeiten
-Durchführung von Hausarbeiten
-Durchführung von Botengängen
-Sorgetragung für ein gesundes Raumklima
-Betreuung von Pflanzen und Tieren
-Wäscheversorgung (Waschen, Bügeln, Ausbessern)

>>Unterstützung bei der Lebensführung

-Gestaltung des Tagesablaufs
-Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Ankleiden
-Hilfe beim WC-Gang, Baden und Duschen
-Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

>>Führung des Haushaltsbuches

-mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben (zwingender Vertragsbestandteil gem. §160, Abs. 2, Z. 2; GewO 1994 i.d.g.F.)

>>Soziale Funktionen

-Gesellschaft leisten
-Führen von Konversation
-Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
-Begleitung bei diversen Aktivitäten

>>Nicht darunter fallen, sonstige Tätigkeiten, die nichts mit dem Wohlbefinden des Klienten zu tun haben, insbesondere:

-Keller, Garagen oder Dachböden reinigen oder entrümpeln
-Schneeschaufeln und Autowäsche
-Gartenarbeit, die über das Blumengießen hinausgeht
-Bügel- und Reinigungsarbeiten für sonstige Angehörige (außer dies ist vertraglich geregelt)

>>Allgemeine Grundlagen

-Berücksichtigung des allgemeinen Zustandes der betreuungsbedürftigen Person (z.B. hohes Alter, Ungeschicklichkeit, körperliche Schwäche, Lähmungserscheinungen, Seh- und Hörbeeinträchtigung) sowie Beaufsichtigung der betreuungsbedürftigen Person (insbesondere bei Verwirrtheitszuständen (Demenz), Verhaltensauffälligkeiten sowie eingeschränkter oder fehlender Gefahreneinsicht)
-Die Personenbetreuer orientieren sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit am Wohl der betreuungsbedürftigen Person. Bei der Vornahme von Besorgungen werden die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachtet.
-Bei Gefahr im Verzug ist die betreuende Person verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die der Situation faktisch und ethisch angemessen sind, um der körperlichen Integrität oder der Würde der betreuungsbedürftigen Person gerecht zu werden.

>>Sonstige (nicht bereits angeführte) Dienstleistungen …

-wozu auch einzelne Tätigkeiten wie z.B. die Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, die Unterstützung bei der Körperpflege, die Unterstützung beim An- und Auskleiden, die Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich der Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen zählen.

-Sobald jedoch Umstände vorliegen, die aus medizinischer Sicht für die Durchführung der genannten Tätigkeiten durch Laien eine Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich machen, handelt es sich bei den angeführten Tätigkeiten um pflegerische, die einer gesonderten Übertragung bedürfen.

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.