Rootvole


Vermessungsbüro Struppek
Struppek Volker Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Ückendorfer Straße 257
45886 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 - 95708260
Mobil: 0173 - 1478851
Fax: 0209 - 95708270
Email: vermessung-struppek@gmx.de
WWW: http://www.vermessung-struppek.de

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Nach langjähriger Tätigkeit in einem Vermessungsbüro als Vermessungsassessor habe ich den Schritt in die Selbstständigkeit unternommen und das Vermessungsbüro ÖbVI Volker Struppek im April 2012 gegründet.

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist mir vom Staat eine hoheitliche Aufgabe übertragen worden.

Aufgrund der Beleihung durch die Bezirksregierung Münster bin ich befugt, hoheitliche Vermessungen durchzuführen und Beurkundungen vorzunehmen.

Neben dieser behördlichen Funktion bin ich zudem privatrechtlich tätig (Ingenieurvermessung).

∙ Leistungen

Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur biete ich Ihnen folgende Leistungen an:

1. Hoheitliche Vermessung

Die hoheitliche Vermessung oder auch "Katastervermessung" steht in engem Zusammenhang mit meiner öffentlichen Bestellung. Diese Vermessungen werden entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften über die Durchführung von hoheitlichen Vermessungen ausgeführt.

Für Sie als Auftraggeber:

- Amtliche Lagepläne, Baulastpläne
- Amtliche Grenzanzeigen
- Grenzvermessungen
- Gebäudeeinmessungen, Sockelabnahmebescheinigungen
- Teilungsvermessungen

Die Bezahlung dieser Vermessungsleistung richtet sich nach der "Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen".

Die Gebühren sind für alle ÖbVI in Nordrhein-Westfalen bindend und nicht frei verhandelbar.

2. Ingenieurvermessung

Die Ingenieurvermessung steht in engem Zusammenhang mit der Planung, der Bauausführung und der Überwachung von Bauwerken, technischen Objekten oder natürlichen Objekten.

Für Sie als Auftraggeber:

- Planungsgrundlage, topographische Bestandserfassung
- Entwurfsvermessung
- Industrievermessung (Bestandsdokumentation, Leitungsdokumentation)
- Ingenieurvermessung im Hoch- und Tiefbau, z.B. Grobabsteckung für die Baugrube, Feinabsteckung auf Schnurgerüst, baubegleitende Kontrollmessungen
- Deponievermessung, z.B. Bestandspläne, baubegleitende Vermessung, jährliche Setzungsmessung

Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.