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Podologiepraxis Merse

Altenburgstr. 31
81243 München
Tel.: 089 - 878638
Email: podologiepraxis.merse@gmx.de
WWW: http://www.podologie-merse.de

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Schön das Sie uns gefunden haben. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Podologiepraxis und hoffen, dass wir Sie bald persönlich begrüßen dürfen.

Wir behandeln Ihre pflegebedürftigen Füße individuell und nach den neuesten podologischen Erkenntnissen, aber nicht nach Standard.

Eine mindestens 2-jährige Vollzeitausbildung mit abschließendem Staatsexamen inklusive einer ausreichenden Berufserfahrung, sind für uns selbstverständliche Voraussetzungen für unsere Mitarbeiter.

Ziel unserer Arbeit ist es, Folgeschäden wie Ulcus Crusis, Infektionen oder im schlimmsten Fall Amputationen wie beim diabetischen Fußsyndrom oder andere Fußerkrankungen bzw. Fußveränderungen zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

In unseren Praxen werden die Hygienischen Bestimmungen nach der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) vom 1. Dezember 2010, strikt eingehalten.

Sie können nicht wissen, ob ein Patient, der vor Ihnen behandelt wurde, infektiös war oder nicht. Aus diesem Grund ist es für uns eine hygienische und moralische Verpflichtung, durch bestmögliche Hygienebedingungen in unseren Praxen die Ansteckungsgefahr mit Fußpilz oder Nagelmykosen, die übrigens auch die Fingernägel befallen können, auf ein absolutes Minimum zu verringern.

Selbstverständlich benutzen wir für JEDEN Patienten (natürlich auch bei Hausbesuchen) ein verpacktes und sterilisiertes Instrumentenset, dass nach jeder Behandlung bzw. Benutzung und Kontamination, dem vorgeschriebenen Sterilisierungszyklus zugeführt wird.

Unsere Mitarbeiter sind auf dem neusten Stand der Podologiefachkenntnisse und erfüllen selbstverständlich die geforderten Ausbildungspunkte pro Jahr.

Seit dem Jahr 2002 ist in Deutschland der Beruf des Podologen/Podologin eine geschützte Berufsbezeichnung und nicht mit der kosmetischen Fußpflege zu verwechseln.

2007 ist die Bezeichnung medizinische Fußpflege abgeschafft worden, bzw. durften nur noch Podologen die frühere sogen. Medizinische Fußpflege bei Diabetikern und Patienten, die blutverdünnende Medikamente nehmen, durchführen. Folglich muß jeder der medizinische Fußpflege anbietet auch Podologe sein.

Das Podologengesetz ist am 1.1.2002 rechtsgültig in Kraft getreten, wodurch die verschiedenen irreführenden Bezeichnungen alle außer Kraft gesetzt worden sind und nur noch die Podologische Fußpflege, früher auch medizinische Fußpflege genannt, und die kosmetische Fußpflege erlaubt sind. Alle weiteren Bezeichnungen sind erfunden und erlauben nicht die Behandlung der Füße bei Patienten mit Diabetes mellitus oder Patienten die blutverdünnende Medikamente wie ASS oder Marcumar usw. einnehmen müssen.